§ 46 Trinkwasserverordnung

 


 

Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung –TrinkwV) vom 20. Juni 2023 novelliert die gleichnamige TrinkwV vom 21. Mai 2001 unter Umsetzung von Regelungen der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020 in nationales Recht. 
Die Trinkwasserverordnung schreibt unter §46 Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher ergänzende Informationspflichten für den Verbraucher vor. 
In der nachfolgenden Präsentation können Sie diese Informationen nachlesen bzw. werden durch Folgen der markierten Links auf die entsprechenden Seiten, die diese Informationen enthalten, weitergeleitet.

 

Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher