WAZV Saalkreis, Juli 2023
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis informiert über
Baumaßnahmen in Landsberg OT Gollma
Was wird in Gollma durch den WAZV Saalkreis gebaut?
Der WAZV Saalkreis wird in den Straßen „Gut Gollma“, „Schulstraße“ und „Hinter dem Berge“ Abwasserkanäle als Mischwasserkanäle und soweit erforderlich neue Trinkwasserversorgungsleitungen verlegen. Mit der Verlegung der Abwasserkanäle wird planmäßig die zentrale öffentliche Abwasserentsorgung auf die genannten Straßenzüge erweitert. Nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahmen können die alten, oftmals nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden dezentralen Abwasserreinigungsanlagen (Klärgruben usw.), außer Betrieb genommen werden, wodurch Einleitung von nicht ausreichend gereinigten Abwassers in den Strengbach entfällt. Dieser wird wesentlich von Schmutzfracht befreit und die Gewässergüte wird sich somit weiter verbessern. Die Ableitung von Niederschlagswasser wird deutlich besser erfolgen und ebenfalls an den Stand der Technik angepasst. Mit der gleichzeitigen Neuverlegung von Trinkwasserversorgungsleitungen sowie von Hausanschlüssen wird kostengünstig auch die öffentliche Trinkwasserversorgung erneuert.
In welchen Abschnitten wird was gebaut?
Gut Gollma
Errichtet werden 90 m Mischwasserkanal, an den 5 Grundstücke angeschlossen werden. Die Verlegetiefen werden zwischen 1,82 m am Gutshof und 3,08 m im Bereich Haus Nr. 1 betragen. Die Einbindung des neuen Mischwasserkanals erfolgt in der Karl-Marx-Straße. Mit der Kanalbaumaßnahme wird parallel die Trinkwasserleitung ausgewechselt. Für 6 Grundstücke werden die vorhandenen Trinkwasserhausanschlüsse umgebunden bzw. dort, wo es notwendig ist, erneuert.
Schulstraße
In der Schulstraße werden 4 Grundstücke über zwei, insgesamt 60 m lange Rohrsträngen erschlossen. Die Verlegetiefen werden zwischen 1,07 m – 2,95 m betragen. Der Anschluss der beiden Kanaltrassen an das vorhandene Entwässerungssystem erfolgt am Ende der Karl-Marx-Straße. Mit der Kanalbaumaßnahme wird parallel die Trinkwasserleitung auf einer Länge von 65 m ausgewechselt. Für 7 Grundstücke werden die vorhandenen Trinkwasserhausanschlüsse umgebunden bzw. dort, wo es notwendig ist, erneuert.
Hinter dem Berge
Errichtet werden 127 m Mischwasserkanal, an den 10 Grundstücke angeschlossen werden. Die Verlegetiefen werden zwischen 1,80 m und 2,00 m betragen. Die Einbindung des neuen Mischwasserkanals erfolgt in der Karl-Marx-Straße. Mit der Kanalbaumaßnahme wird parallel die Trinkwasserleitung auf einer Länge von 158 m ausgewechselt. Für 12 Grundstücke werden die vorhandenen Trinkwasserhausanschlüsse umgebunden bzw. dort, wo es notwendig ist, erneuert. Das Grundstück Nr. 9 entwässert unverändert über den vorhandenen Kanal in Richtung Schäfergasse.
Welche Beeinträchtigungen sind durch die Baumaßnahme zu erwarten?
Die Ausführung der Baumaßnahme kann bautechnisch bedingt nur unter Vollsperrungen der Straßenräume erfolgen und wird in mehreren Bauphasen, die überwiegend nacheinander ausgeführt werden, realisiert. Die Einrichtung und Ausführung der Verkehrssicherung und Verkehrsführung erfolgt nach einem von der Verkehrsbehörde bestätigten Verkehrssicherungskonzept. Die sich durch die Baumaßnahme einstellenden Verkehrszustände werden im Rahmen der Bauausführung entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung beschildert. Der Verkehr für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr kann grundsätzlich gewährleistet werden. Der Anliegerverkehr ist nur eingeschränkt entsprechend der Baustellensituation möglich. Die Müllentsorgung der Grundstücke im Baufeld wird durch die Baufirma mit organisiert.
Muss auch das auf meinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser in die geplanten Mischwasserkanäle eingeleitet werden?
Verständlicherweise gibt es von Anliegern angrenzender Grundstücke immer wieder Fragen zur Anschlusspflicht, zu deren Beantwortung nachfolgende Erläuterungen beitragen sollen. Gemäß § 79 b Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht für den jeweiligen Grundstückseigentümer die Pflicht zur schadlosen Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, soweit der mit der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung betraute WAZV Saalkreis den Anschluss an eine öffentliche Niederschlags-/ Mischwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt, weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Ob kollektive und grundstücksübergreifende Maßnahmen erforderlich werden, hat der WAZV Saalkreis unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten darzulegen. Im Bereich der neu zu errichtenden Mischwasserkanäle sind die örtlichen Gegebenheiten so gelagert, dass von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen ist. Hierfür wurde für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) aufgestellt. Dabei wurden u. a. besondere Verhältnisse des Untergrunds, die Lage in städtischen Verdichtungsbereichen, der Schutz des Grundwassers oder auch der Schutz öffentlicher Infrastrukturen oder baulicher Anlagen vor niederschlagswasserbedingtem Grundwasseranstieg untersucht. Bei der Erstellung des NBK wurden u. a. Daten zur Vernässung, Altbergbau, Altlasten und Wasserschutzgebieten sowie Bodenkarten herangezogen. Die für diese Unterlagen zuständigen Fachbehörden haben dem WAZV Saalkreis erforderliche Zuarbeiten zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde für den unmittelbaren Baubereich ein Baugrundgutachten gefertigt. Im Ergebnis sämtlicher gebietsbezogener Betrachtungen ist eine Versickerung entsprechend § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswässer „nicht möglich“. Eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken, insbesondere eine Versickerung ist nicht ohne Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken oder in der Ortslage tiefer gelegener Grundstücke zu erwarten (Vernässungspotential). Niederschlagswasser, welches nicht durch eine nach dem DWA-Arbeitsblatt-138 errichtete Anlage schadlos versickert werden kann und dadurch eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erfolgt, unterliegt der Zuständigkeit des WAZV Saalkreis und macht ein gesammeltes Fortleiten erforderlich. Damit muss der Anschluss und die Benutzung der neuen Mischwasserkanäle, auch für die Einleitung von Niederschlagswasser, für alle Grundstücke im jeweiligen Ausbaubereich angeordnet werden. Jedes Grundstück wird grundsätzlich über einen eigenen Grundstücksanschluss verfügen, an welchen der Anschluss der grundstückseigenen Niederschlags- und Schmutzwasserkanäle (Mischwasseranschluss) erfolgen kann.
Werden die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert?
Der WAZV Saalkreis prüft, für welche Trinkwasserhausanschlüsse eine Erneuerung angezeigt ist. Das ist insbesondere bei Hausanschlüssen notwendig, deren Material ermüdet ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Das ist insbesondere bei alten Stahlanschlüssen und Anschlüssen aus älteren Kunststoffen aus der Zeit vor 1990 der Fall. Eine Erneuerung bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt an. Mit einem neuen Hausanschluss ist die Versorgung des eigenen Grundstücks mit Trinkwasser für die nächsten Jahrzehnte zuverlässig gesichert.
Wie erfolgt die Finanzierung der Mischwassergrundstücksanschlüsse und der Trinkwasserhausanschlüsse?
Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Beitrag erhoben. In diesem Beitrag ist auch die Herstellung des ersten Mischwassergrundstücksanschlusses enthalten. Für jeden weiteren Mischwassergrundstücksanschluss werden die Herstellungskosten in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet.
Kosten für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Diese Kosten sind im Zuge der Baumaßnahme des WAZV Saalkreis deutlich günstiger als im Vergleich zu einer nachträglichen Reparatur oder Erneuerung eines Trinkwasserhausanschlusses.
Wie erfolgt die Abstimmung des Baus und der Erneuerung der Mischwassergrundstücksanschlüsse und der Trinkwasserhausanschlüsse?
Die Abstimmungen zu den einzelnen betroffenen Grundstücken wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro Stork Plan & Control bereits durchgeführt.
Sollten Sie weitere Fragen zur Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte unter den bekannten Kontaktdaten an den WAZV Saalkreis oder an das Ingenieurbüro Stork Plan & Control.
Wie erfolgt die Finanzierung des Kanalbaus und der Trinkwasserversorgungsleitungen?
Der Teil der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung wird durch die Stadt Landsberg für den Straßenentwässerungsanteil finanziert. Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Beitrag erhoben. Dieser bemisst sich nach der Größe des Grundstückes und der Höhe der Bebauung. Mit Abschluss der Baumaßnahme erhalten Sie den Beitragsbescheid. Die Kosten der Erneuerung der Niederschlagswasserableitung und der Trinkwasserversorgungsleitungen trägt der WAZV Saalkreis aus Eigenmitteln. Die Eigenmittel des WAZV Saalkreis werden langfristig über die jeweiligen Gebühren für Niederschlagswasser und Trinkwasser über die Dauer der Abschreibung refinanziert.
Werden Beiträge zur Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen erhoben?
Beiträge für die Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen werden nicht erhoben.
Wann beginnt die Baumaßnahme und wie erhalte ich weitere Informationen?
Mit der Baumaßnahme soll planmäßig ab Ende August 2023 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Ende Juli 2024 geplant. Vor Beginn der Baumaßnahme wird der WAZV Saalkreis an die betroffenen Anlieger noch ein Informationsschreiben mit weiterführenden Informationen verschicken. Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird es insbesondere für die Anlieger zu entsprechenden Einschränkungen und Beeinträchtigungen kommen. Wir sind jedoch bemüht, diese auf ein Minimum zu beschränken und bedanken uns bereits im Vorfeld für Ihr Verständnis.
Ihr WAZV Saalkreis