WAZV Saalkreis, August 2024
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis informiert über
Baumaßnahmen in Landsberg OT Gollma
Was wird in Gollma durch den WAZV Saalkreis gebaut?
Der WAZV Saalkreis wird in den Straßen Feldstraße, August-Bebel-Straße, Teichgasse, Schäfergasse und Hinter dem Berge (Teilbereich) Abwasserkanäle als Mischwasserkanäle und soweit erforderlich neue Trinkwasserversorgungsleitungen verlegen. Mit der Verlegung der Abwasserkanäle wird planmäßig die zentrale öffentliche Abwasserentsorgung auf die genannten Straßenzüge erweitert. Nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahmen können die alten, oftmals nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden dezentralen Abwasserreinigungsanlagen (Klärgruben usw.), außer Betrieb genommen werden, wodurch die Einleitung von nicht ausreichend gereinigten Abwassers in den Strengbach entfällt. Dieser wird wesentlich von der Schmutzfracht befreit und die Gewässergüte wird sich somit weiter verbessern. Die Ableitung von Niederschlagswasser wird deutlich besser erfolgen und ebenfalls an den Stand der Technik angepasst. Mit der gleichzeitigen Neuverlegung von Trinkwasserversorgungsleitungen sowie von Hausanschlüssen wird kostengünstig auch die öffentliche Trinkwasserversorgung erneuert.
In welchen Abschnitten wird gebaut?
Feldstraße
Am westlichen Ende der Feldstraße erfolgt der Anschluss an einen, im Vorfeld zu verlegenden, Kanal DN 600 mit einer Tiefe von 4,50 m. Zwischen dem Anschlussschacht und der August-Bebel-Straße ist die Verlegung einer Rohrleitung DN 600 und DN 500 geplant, ab der August-Bebel-Straße bis zur Schkeuditzer Straße ist ein Kanal DN 400 vorgesehen. Die Kanaltiefen in der Feldstraße liegen zwischen 4,85 m und 3,59 m.
In diesem Bauabschnitt ist eine geschlossene Bauweise im Microtunneling und der Einsatz von Absenkschächten vorgesehen. Insgesamt sind ca. 144 m Kanal DN 600, 23 m DN 500 und 125 m Kanal DN 400 zu verlegen und 17 Grundstücke anzuschließen. Für die Straßenentwässerung sind insbesondere im östlichen Abschnitt der Feldstraße zusätzliche Straßenabläufe angeordnet, um eine geordnete Abführung des anfallenden Oberflächenwassers zu gewährleisten. Die Straßenabläufe im Kreuzungsbereich Feldstraße / August-Bebel-Straße werden über die Schachtbauwerke an den neuen Mischwasserkanal angeschlossen.
Im westlichen Abschnitt der Feldstraße zwischen der August-Bebel-Straße und dem Ende der Bebauung ist neben der Verteilerleitung 90 x 8,2 PEHD ein Abschnitt der Transportleitung 225 x 20,5 PEHD zu errichten.
Insgesamt sind in der Feldstraße 170 m Trinkwasserleitung 90 x 8,2 PEHD zu erneuern und 170 m Trinkwasserleitung 225 x 20,5 zu errichten. In der östlichen Feldstraße sind ca. 20 m 63 x 5,4 PEHD Trinkwasserleitung umzuverlegen. Es sind insgesamt 9 Grundstücke anzuschließen bzw. umzubinden.
August-Bebel-Straße
Die August-Bebel-Straße ist in einen nördlichen und einen südlichen Entwässerungsabschnitt unterteilt. Das Abwasser aus beiden Abschnitten wird in den geplanten Schacht im Knoten August-Bebel-Straße/ Feldstraße eingeleitet. Im südlichen Abschnitt zwischen Feldstraße und Schkeuditzer Straße ist eine Leitung DN 300 in einer Tiefe zwischen 2,00 m und 2,28 m vorgesehen. Es sind ca. 92 m Rohrleitung DN 300 zu verlegen und 4 Schachtbauwerke DN 1000 aus Polypropylen zu errichten. Im nördlichen Abschnitt der August-Bebel-Straße zwischen Feldstraße und Schäfergasse sind insgesamt 107 m Kanal DN 400 und 120 m Kanal DN 300 zu verlegen. Für den Abschnitt zwischen Teichgasse und Feldstraße werden Kanaltiefen zwischen 3,37m im Anschluss an die Feldstraße und 2,42 m an der Einmündung zur Teichgasse vorgesehen.
Analog der Feldstraße ist eine geschlossene Bauweise im Microtunneling und der Einsatz von Absenkschächten aus Stahlbeton vorgesehen. Insgesamt sind 107 m Kanal DN 400 GfK im Rohrvortrieb einzubauen. Im Abschnitt zwischen Teichgasse und Schäfergasse ist die Errichtung des Mischwasserkanals in zwei Haltungen in offener Bauweise geplant. Es sind insgesamt ca. 120 m Kanal DN 300 zu verlegen und 2 Schachtbauwerke DN 1000 aus Polypropylen zu errichten. Die größte Kanalhaltung beträgt 75 m, mit einer Tiefenlage zwischen 2,28 m und 2,04 m im Anschluss an die Schäfergasse. Vorhandene Straßenentwässerungseinrichtungen werden an den neuen Mischwasserkanal angeschlossen.
Die Erneuerung der Trinkwasserleitung ist nur im Abschnitt zwischen der Feldstraße und am Anschluss zur Schloßstraße erforderlich. Geplant ist die Erneuerung von ca. 228 m Trinkwasserleitung in der Dimension 160 x 14,6 PEHD. Es sind insgesamt 27 Grundstücke anzuschließen bzw. umzubinden.
Teichgasse
Es sind insgesamt 71 m Kanal DN 300 zu verlegen und 2 Schachtbauwerke DN 1000 aus Polypropylen zu errichten. Die Verlegetiefe liegt zwischen 2,32 m in der August-Bebel-Straße und 1,16 m am Endschacht in der Teichgasse. Im Einmündungsbereich der Teichgasse entwässert die Straße direkt über einen Schacht, in den vorhandenen Kanal der August-Bebel-Straße. Die vorhandene Straßenentwässerung ist durch Straßenabläufe in der August-Bebel-Straße zu ersetzen. Die Grundstücke in der Teichgasse sind über eine Leitung in der Dimension 32 PE erschlossen. Die Leitung wird durch eine 77 m Trinkwasserleitung 63 x 4,8 PE-HD ersetzt und mittels Schieberkreuzes auf die zu erneuernde Leitung in der August-Bebel-Straße umgebunden.
Schäfergasse
In der Schäfergasse sind 3 Schachtbauwerke aus Polypropylen zu setzen und insgesamt 126 m Entwässerungskanal DN 300 PP zu verlegen. Die Schachttiefen liegen zwischen 2,04 m am Anschluss August-Bebel-Straße und 1,81 m am Haltungsende. Es sind insgesamt 5 Grundstücke anzuschließen.
In der Schäfergasse sind ca. 127 m Trinkwasserleitung 90 x 8,2 PEHD zu erneuern und 5 Grundstücke anzuschließen bzw. umzubinden.
Hinter dem Berge (Teilbereich)
In der Straße Hinter dem Berge ist eine Haltung DN 300 PP zu errichten. Hier sind die Grundstücke Hinter dem Berge 9 und Schlossstraße 3 und 4 anzuschließen. Es ist ein Schachtbauwerk aus Polypropylen zu errichten. Die mittlere Haltungstiefe beträgt 2,14 m. Die Straßenentwässerungseinrichtung im Einmündungsbereich zur Schäfergasse ist zu erneuern und an den Mischwasserkanal anzuschließen.
Die Erneuerung der Trinkwasserleitung ist zwischen der bereits erneuerten Trinkwasserleitung vor dem Haus Nr. 9 Hinter dem Berge und der Schäfergasse vorgesehen. Insgesamt sind 55 m Trinkwasserleitung 90 x 8,2 PEHD zu erneuern.
Welche Beeinträchtigungen sind durch die Baumaßnahme zu erwarten?
Die Ausführung der Baumaßnahme kann bautechnisch bedingt nur unter Vollsperrungen der Straßenräume erfolgen und wird in mehreren Bauphasen, die überwiegend nacheinander ausgeführt werden, realisiert.
Die Einrichtung und Ausführung der Verkehrssicherung und Verkehrsführung erfolgt nach einem von der Verkehrsbehörde bestätigten Verkehrssicherungskonzept. Die sich durch die Baumaßnahme einstellenden Verkehrszustände werden im Rahmen der Bauausführung entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung beschildert. Der Verkehr für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr kann grundsätzlich gewährleistet werden. Der Anliegerverkehr ist nur eingeschränkt entsprechend der Baustellensituation möglich.
Die Müllentsorgung der Grundstücke im Baufeld wird durch die Baufirma mit organisiert.
Muss auch das auf meinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser in die geplanten Mischwasserkanäle eingeleitet werden?
Verständlicherweise gibt es von Anliegern angrenzender Grundstücke immer wieder Fragen zur Anschlusspflicht, zu deren Beantwortung nachfolgende Erläuterungen beitragen sollen. Gemäß § 79 b Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht für den jeweiligen Grundstückseigentümer die Pflicht zur schadlosen Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, soweit der mit der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung betraute WAZV Saalkreis den Anschluss an eine öffentliche Niederschlags-/ Mischwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt, weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Ob kollektive und grundstücksübergreifende Maßnahmen erforderlich werden, hat der WAZV Saalkreis unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten darzulegen. Im Bereich der neu zu errichtenden Mischwasserkanäle sind die örtlichen Gegebenheiten so gelagert, dass von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen ist. Hierfür wurde für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) aufgestellt. Dabei wurden u.a. besondere Verhältnisse des Untergrunds, die Lage in städtischen Verdichtungsbereichen, der Schutz des Grundwassers oder auch der Schutz öffentlicher Infrastrukturen oder baulicher Anlagen vor niederschlagswasserbedingtem Grundwasseranstieg untersucht. Bei der Erstellung des NBK wurden u. a. Daten zur Vernässung, Altbergbau, Altlasten und Wasserschutzgebieten sowie Bodenkarten herangezogen. Die für diese Unterlagen zuständigen Fachbehörden haben dem WAZV Saalkreis erforderliche Zuarbeiten zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde für den unmittelbaren Baubereich ein Baugrundgutachten gefertigt. Im Ergebnis sämtlicher gebietsbezogener Betrachtungen ist eine Versickerung entsprechend § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswässer nicht möglich. Eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken, insbesondere eine Versickerung ist nicht ohne Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken oder in der Ortslage tiefer gelegener Grundstücke zu erwarten (Vernässungspotential). Niederschlagswasser, welches nicht durch eine nach dem DWA-Arbeitsblatt-138 errichtete Anlage schadlos versickert werden kann und dadurch eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erfolgt, unterliegt der Zuständigkeit des WAZV Saalkreis und macht ein gesammeltes Fortleiten erforderlich. Damit muss der Anschluss und die Benutzung der neuen Mischwasserkanäle, auch für die Einleitung von Niederschlagswasser, für alle Grundstücke im jeweiligen Ausbaubereich angeordnet werden.
Jedes Grundstück wird grundsätzlich über einen eigenen Grundstücksanschluss verfügen, an welchen der Anschluss der grundstückseigenen Niederschlags- und Schmutzwasserkanäle (Mischwasseranschluss) erfolgt.
Werden die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert?
Der WAZV Saalkreis prüft, für welche Trinkwasserhausanschlüsse eine Erneuerung angezeigt ist. Das ist insbesondere bei Hausanschlüssen notwendig, deren Material ermüdet ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Das ist insbesondere bei alten Stahlanschlüssen und Anschlüssen aus älteren Kunststoffen aus der Zeit vor 1990 der Fall. Eine Erneuerung bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt an. Mit einem neuen Hausanschluss ist die Versorgung des eigenen Grundstücks mit Trinkwasser für die nächsten Jahrzehnte zuverlässig gesichert.
Wie erfolgt die Finanzierung der Mischwassergrundstücksanschlüsse und der Trinkwasserhausanschlüsse?
Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Beitrag erhoben. In diesem Beitrag ist auch die Herstellung des ersten Mischwassergrundstücksanschlusses enthalten. Für jeden weiteren Mischwassergrundstücksanschluss werden die Herstellungskosten in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet.
Kosten für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Diese Kosten sind im Zuge der Baumaßnahme des WAZV Saalkreis deutlich günstiger als im Vergleich zu einer nachträglichen Reparatur oder Erneuerung eines Trinkwasserhausanschlusses.
Für eine Weiterberechnung von Kosten für die Herstellung der Trinkwasserhausanschlüsse müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Es erfolgt ein Trinkwasserneuanschluss. Das Grundstück war noch nicht an die Trinkwasserversorgung angeschlossen.
Der vorhandene Trinkwasserhausanschluss soll auf Wunsch des Grundstückseigentümers erneuert
oder es soll ein zusätzlicher Trinkwasserhausanschluss gebaut werden.
Es liegt ein Doppelanschluss vor. Dies wird so definiert, dass von einer Trinkwasserhausanschlussleitung mit Anschluss an die Trinkwasserversorgungsleitung eine weitere Trinkwasserhausanschlussleitung abzweigt. Hier wird der abzweigende Trinkwasserhausanschluss mit Anschluss an die Trinkwasserversorgungsleitung neu hergestellt und wie ein Neuanschluss behandelt.
Die Umbindung eines vorhandenen, funktionsfähigen und dem Stand der Technik entsprechenden Trinkwasserhausanschlusses von der vorhandenen Trinkwasserversorgungsleitung auf die geplante Trinkwasserversorgungsleitung ist für den Anschlussnehmer kostenfrei.
Wie erfolgt die Abstimmung des Baus und der Erneuerung der Mischwassergrundstücksanschlüsse und der Trinkwasserhausanschlüsse?
Die Abstimmungen zu den einzelnen betroffenen Grundstücken wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro Stork Plan & Control bereits durchgeführt. Sollten Sie weitere Fragen zur Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte unter den bekannten Kontaktdaten an den WAZV Saalkreis oder an das Ingenieurbüro Stork Plan & Control.
Wie erfolgen die Finanzierung des Kanalbaus und der Trinkwasserversorgungsleitungen?
Der Teil der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung wird durch die Stadt Landsberg für den Straßenentwässerungsanteil finanziert. Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Beitrag erhoben. Dieser bemisst sich nach der Größe des Grundstückes und der Höhe der Bebauung. Mit Abschluss der Baumaßnahme erhalten Sie den Beitragsbescheid.
Die Kosten der Erneuerung der Niederschlagswasserableitung und der Trinkwasserversorgungsleitungen trägt der WAZV Saalkreis aus Eigenmitteln. Die Eigenmittel des WAZV Saalkreis werden langfristig über die jeweiligen Gebühren für Niederschlagswasser und Trinkwasser über die Dauer der Abschreibung refinanziert.
Werden Beiträge zur Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen erhoben?
Beiträge für die Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen werden nicht erhoben.
Wann beginnt die Baumaßnahme und wie erhalte ich weitere Informationen?
Mit der Baumaßnahme soll planmäßig noch im Jahr 2024 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Ende September 2026 geplant. Vor Beginn der Baumaßnahme wird der WAZV Saalkreis an die betroffenen Anlieger noch ein Informationsschreiben mit weiterführenden Informationen verschicken. Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird es insbesondere für die Anlieger zu entsprechenden Einschränkungen und Beeinträchtigungen kommen. Wir sind jedoch bemüht, diese auf ein Minimum zu beschränken und bedanken uns bereits im Vorfeld für Ihr Verständnis.
Ihr WAZV Saalkreis