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WAZV Saalkreis, Mai 2024

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis informiert 

über Baumaßnahme in der Stadt Landsberg

 

Was wird in Landsberg durch den WAZV Saalkreis gebaut?

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis wird Landsberg in den Straßen „Hillerstraße“, „Rudolf-Breitscheid-Straße“, „Tornaer Weg“, „Bahnhofstraße“, „Friedrich-Engels-Straße“ (jeweils Teilstücke) neue Mischwasserkanäle errichten und parallel dazu die bestehenden Trinkwasserleitungen erneuern.                                                                                                                                                                                             

Mit der Verlegung der Mischwasserkanäle wird planmäßig die zentrale öffentliche Abwasserentsorgung auf die genannten Straßenzüge erweitert. Nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahme können die alten, oftmals nicht dem stand der Technik entsprechenden dezentralen Abwasserreinigungsanlagen (Klärgruben usw.), außer Betrieb genommen werden. Die Ableitung von Niederschlagswasser wird deutlich verbessert Mit der gleichzeitigen Neuverlegung der Trinkwasserversorgungsleitung und der dazugehörigen Hausanschlüsse wird kostengünstig auch die öffentliche Trinkwasserversorgung weiter verbessert und die Versorgungssicherheit erhöht.

Folgende Verlegearbeiten sind von Seiten des WAZV Saalkreis vorgesehen:

 

  1. 725 m Mischwasserkanal in der Dimension DN 250 bis DN 600 und der Hausanschlüsse für jedes Grundstück

  2. Bau von Schachtbauwerken für die Mischwasserkanäle bis DN 1200

  3. 600 m Trinkwasserversorgungsleitung bis DN 100 einschließlich der Hausanschlüsse

 

In welchen Abschnitten wird gebaut?

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt in fünf Teilabschnitten in offener Bauweise, die überwiegend nacheinander realisiert werden. Die geplanten Mischwasserkanäle werden in der „Bahnhofstraße“ an die vorhandene Mischwasserkanalisation angeschlossen. Von hieraus erfolgt die weitere Verlegung im „Tornaer Weg“ über die „Rudolf-Breitscheid-Straße“ zur „Hillerstraße“ bis zum Grundstück der Grundschule. Die Anbindung des Mischwasserkanals in der „Friedrich-Engels-Straße“ erfolgt im Einmündungsbereich zur „Bahnhofstraße“

 

Welche Beeinträchtigungen sind durch die Baumaßnahme zu erwarten?

Die Baumaßnahme kann bautechnisch bedingt in der „Hillerstraße“, in der „Friedrich-Engels-straße“ und in der „Rudolf-Breitscheid-Straße nur unter Vollsperrung und in den Bauabschnitten „Bahnhofstraße“ und „Tornaer Weg“ unter halbseitiger Straßensperrung mit Lichtsignalanlage erfolgen. Der Bauabschnitt “Bahnhofstraße“ und 1.Teil des „Tornaer Weg“ wird auf Grund des hohen Schülerverkehrs in den Sommerferien realisiert. Während der Umsetzung der Maßnahme in der „Rudolf-Breitscheid-Straße“ wird die Haltestelle der Grundschule Landsberg durch den OBS in den „Tornaer Weg verlegt“.

Die Einrichtung und Ausführung der Verkehrssicherung und Verkehrsführung erfolgt nach einem von der Verkehrsbehörde bestätigten Verkehrskonzept. Die sich einstellenden Verkehrszustände werden im Rahmen der Bauausführung entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung beschildert. Der Verkehr für die Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr können grundsätzlich gewährleistet werden. Der Anliegerverkehr ist nur eingeschränkt entsprechend der Baustellensituation möglich. Die Müllentsorgung der Grundstücke im Baufeld wird durch die Baufirma mit organisiert.

 

Muss auch das auf meinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser in die geplanten Mischwasserkanäle eingeleitet werden?

Verständlicherweise gibt es von Anliegern angrenzender Grundstücke immer wieder Fragen zur Anschlusspflicht, zu deren Beantwortung nachfolgende Erläuterungen beitragen sollen. Gemäß § 79 b Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht für den jeweiligen Grundstückseigentümer die Pflicht zur schadlosen Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, soweit der mit der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung betraute WAZV Saalkreis den Anschluss an eine öffentliche Niederschlags-/ Mischwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt, weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Ob kollektive und grundstücksübergreifende Maßnahmen erforderlich werden, hat der WAZV Saalkreis unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten darzulegen. Im Bereich der neu zu errichtenden Mischwasserkanäle sind die örtlichen Gegebenheiten so gelagert, dass von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen ist. Hierfür wurde für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) aufgestellt. Dabei wurden u. a. besondere Verhältnisse des Untergrunds, die Lage in Verdichtungsbereichen, der Schutz des Grundwassers oder auch der Schutz öffentlicher Infrastrukturen oder baulicher Anlagen vor niederschlagswasserbedingtem Grundwasseranstieg untersucht. Bei der Erstellung des NBK wurden u. a. Daten zur Vernässung, Altbergbau/Altlasten und Wasserschutzgebieten sowie Bodenkarten herangezogen. Die für diese Unterlagen zuständigen Fachbehörden haben dem WAZV Saalkreis erforderliche Zuarbeiten zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde für den unmittelbaren Baubereich ein Baugrundgutachten gefertigt. Im Ergebnis sämtlicher gebietsbezogener Betrachtungen ist eine Versickerung entsprechend §55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswässer „nicht möglich". Eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken, insbesondere eine Versickerung ist nicht ohne Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken oder in der Ortslage tiefer gelegener Grundstücke zu erwarten (Vernässungspotential). Niederschlagswasser welches nicht durch eine nach dem DWA-Arbeitsblatt-138 errichtete Anlage schadlos versickert werden kann und dadurch eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erfolgt, unterliegt der Zuständigkeit des WAZV Saalkreis und macht ein gesammeltes Fortleiten erforderlich. Damit muss der Anschluss und die Benutzung der neuen Mischwasserkanäle, auch für die Einleitung von Niederschlagswasser, für alle Grundstücke im jeweiligen Ausbaubereich angeordnet werden. Jedes Grundstück wird grundsätzlich über einen eigenen Grundstücksanschluss verfügen, an welchen der Anschluss der grundstückseigenen Niederschlags- und Schmutzwasserkanäle (Mischwasserkanäle) erfolgen muss.

 

Werden die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert?

Der WAZV prüft, für welche Trinkwasserhausanschlüsse eine Erneuerung angezeigt ist. Das ist insbesondere bei Hausanschlüssen notwendig, deren Material ermüdet ist oder die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Das ist insbesondere bei alten Stahlanschlüssen und Anschlüssen aus älteren Kunststoffen aus der Zeit vor 1990 der Fall. Eine Erneuerung bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt an. Mit einem neuen Hausanschluss ist die Versorgung des eigenen Grundstücks mit Trinkwasser für Jahrzehnte zuverlässig gesichert.

 

Wie erfolgt die Finanzierung der Mischwasserhausanschlüsse und der Trinkwasser-hausanschlüsse?

Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Beitrag erhoben. In diesem Betrag ist auch die Herstellung des ersten Mischwassergrundstücksanschluss enthalten. Für jeden weiteren Mischwassergrundstücksanschluss werden die Herstellungskosten in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Die Kosten für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Diese Kosten sind im Zuge der Baumaßnahme des WAZV Saalkreis deutlich günstiger als im Vergleich zu einer nachtäglichen Reparatur oder Erneuerung des Trinkwasserhausanschlusses.

 

Wie erfolgt die Abstimmung des Baus und der Erneuerung der Mischwasser-grundstücksanschlüsse und der Trinkwasserhausanschlüsse?

Die Abstimmungen zu den einzelnen betroffenen Grundstücken wurden durch das beauftragte ARZ Ingenieure GmbH & Co. KG aus Gerichshain bereits durchgeführt. Sollten Sie weitere Fragen zur Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte unter den bekannten Kontaktdaten an den WAZV Saalekreis oder an das Ingenieurbüro ARZ Ingenieure.

 

Wie erfolgt die Finanzierung des Kanalbaus und der Trinkwasserversorgungsleitung? 

Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Beitrag erhoben. Dieser bemisst sich nach der Größe des Grundstückes und der Höhe der Bebauung. In diesem Beitrag ist auch die Herstellung des ersten Hausanschlusses enthalten. Mit Abschluss der Baumaßnahme erhalten Sie den Beitragsbescheid. Der Teil der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung wird durch die Stadt Landsberg getragen. Die Kosten der Erneuerung der Niederschlagswasserableitung und der Trinkwasserversorgungsleitung trägt der WAZV Saalkreis aus Eigenmitteln. Die Eigenmittel des WAZV Saalkreis werden langfristig über die jeweiligen Gebühren für Niederschlagswasser und Trinkwasser über die Dauer der Abschreibung refinanziert.

 

Werden Beiträge zur Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitung erhoben?

Beiträge für die Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen werden nicht erhoben.

 

Wann beginnt die Baumaßnahme und wo erhalte ich weitere Informationen?

 

Die Baumaßnahme soll planmäßig im Mai 2024 beginnen und voraussichtlich Ende November 2024 abgeschlossen sein.

Vor Beginn der Bauarbeiten wird der WAZV Saalkreis an die betroffenen Einwohner noch ein Informationsschreiben mit weiterführenden Informationen verschicken.

Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird es insbesondere für die Anlieger zu entsprechenden Einschränkungen und Beeinträchtigungen kommen. Wir sind jedoch bemüht, diese auf ein Minimum zu beschränken und bedanken uns im Vorfeld für Ihr Verständnis.

 

 

Ihr WAZV Saalkreis