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Elektronische Wartungsprotokolle

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis hat eine Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung am 04.07.2022 beschlossen, u.a. die Wartungsprotokolle für vollbiologische Kleinkläranlagen in digitaler Form übermittelt zu bekommen (§ 15 a Eigenkontrolle und Wartung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage und deren Überwachung Abs. 1). 

 

Übermittlung

 

Die Übersendung der Protokolle kann einzeln oder für mehrere Anlagen in der Datei „Elektronisches Wartungsprotokoll“ erfolgen und muss 4 Wochen nach der durchgeführten Wartung dem WAZV Saalkreis elektronisch vorliegen. Zusätzlich ist das gescannte Original-Wartungsprotokoll als PDF-Datei mit der Bezeichnung YYMMDD_KANummer.pdf (Wartungsdatum nach JahrMonatTag und der betreffenden Kläranlagennummer) zu übersenden. Dies dient vor allem als Nachweis der fachgerecht durchgeführten Wartung. Unabhängig von der digitalen Übermittlung der Daten durch die Wartungsfirmen oder den Anlagenbesitzer selbst bleibt die Pflicht zur Nachweisführung über durchgeführte Wartungen in den Betriebstagebüchern vor Ort (am Standort der Kläranlagen) bestehen.

 

Die hier eingestellte Datei „Elektronisches Wartungsprotokoll“ muss für die Übermittlung verwendet werden. Nach Eingabe der Daten in die Tabelle senden Sie bitte die Datei im CSV-Format und das gescannte Original-Wartungsprotokoll an

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Die Erläuterung des „Elektronisches Wartungsprotokolls“ und Hinweise zur Handhabung finden Sie in der Datei „Erläuterung des elektronischen Wartungsprotokolls.

 

 

Für weitere Auskünfte können Sie uns gern kontaktieren.

 

Bei der Übermittlung der Wartungsdaten in anderen Formaten - insbesondere bei der Übermittlung in Papierform - kann eine Bearbeitung nicht zugesichert werden.

 

    Dateien: