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Jahresverbrauchsabrechnung 2023

 

Für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 bitten wir Sie, Ihren Wasserzähler abzulesen und die Ablesewerte zu übermitteln. Für die Übermittlung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung.

Bitte teilen Sie die Zählerstände bis zum 05.01.2024 (Posteingang) oder bis zum 08.01.2024 (Online) mit dem spätesten Ablesedatum 31.12.2023 mit. Sollte bis zu den vorgenannten Terminen keine Mitteilung von Ihnen vorliegen, wird der Zählerstand des Hauptzählers geschätzt. Für Nebenzähler entfällt dann die Anrechenbarkeit.

Die Berücksichtigung des Verbrauches für Nebenzähler erfolgt auch bei rechtzeitiger Meldung nur dann, wenn dieser geeicht ist. Diese Eichfrist läuft nach 6 Jahren ab und endet zum Jahresende. Bitte prüfen Sie Ihren Nebenzähler. Sollte dessen Eichfrist 2023 ablaufen, lassen Sie den Zähler von einem Installationsunternehmen noch in 2023 wechseln, damit der Wasserverbrauch für den Abzug auch im nächsten Jahr berücksichtigt werden kann.

 

Über den Link oder den QR-Code gelangen Sie direkt zur Eingabemaske:

 

 https://wal-b.agrodata.de

 

 

QR-Code wal-b.agrodata.de

(QR-Code mit dem Smartphone scannen)

 

 

Eine Frage die sich immer stellt: Wie lese ich meinen Zählerstand richtig ab?

 

Vergleichen Sie zunächst die Zählernummer mit Ihrer Ablesekarte, anschließend tragen Sie den Zählerstand ein. Beachten Sie, dass bei dem eingebauten Zähler kein Komma und somit keine Nachkommastellen vorhanden sind.

 

Wasserzähler

 

Nebenzähler oder ältere Trinkwasserzähler haben noch ein Zählerwerk mit Komma und 3 Nachkommastellen. Bitte beachten Sie, dass nur die Zählerstellen vor dem Komma abgelesen werden dürfen.

 

Nebenzähler