WAZV Saalkreis, November 2024
Die Gemeinde und der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis informieren
über die Gemeinschaftsmaßnahmen WAZV Saalkreis /
Gemeinde Teutschenthal
in der Gemeinde Teutschenthal Bereich Feldstraße /Am Busch
1. BA Feldstraße im Maßnahmenabschnitt ab Einmündung Bergstraße
bis Höhe Bauhof mit östlicher und westlicher Seitenstraße (Feldstraße)
Neubau der Niederschlagswasserkanalisation
mit Niederschlagswasserrückhalteanlage,
Erneuerung/Dimensionserweiterung Trinkwasserleitungen,
Straßenbau einschl. Straßenentwässerung
und Bau einer Löschwasserzisterne
Informationen zu den Baumaßnahmen des WAZV Saalkreis
Was wird in Teutschenthal durch den WAZV-Saalkreis gebaut?
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis beabsichtigt, den Bau einer neuen Niederschlagswasserkanalisation mit Niederschlagswasserrückhalt und die Erneuerung/ Dimensionserweiterung der Trinkwasserleitung in den Straßen „Feldstraße, Am Busch, Bergstraße und Am Anger“. Mit dem geplanten Bauvorhaben soll in Verbindung mit einem Niederschlagswasserrückhaltesystem das Oberflächenwasser von den befestigten Flächen kontrolliert dem Gewässer „Würdebach“ zugeführt werden.
In welchen Abschnitten wird gebaut?
Für die Durchführung der Maßnahme wird die Straße „Feldstraße“ und Teilabschnitte der „Bergstraße / Am Anger“ voll gesperrt. Für den Anlieger- und Baustellenverkehr werden dabei jedoch - zumindest aus einer Richtung - Möglichkeiten geschaffen, um die Grundstücke im Bauumfeld zu erreichen.
Muss ich mein Grundstück an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage anschließen?
Verständlicherweise gibt es von Anliegern angrenzender Grundstücke immer wieder Fragen zur Anschlusspflicht, zu deren Beantwortung nachfolgende Erläuterungen beitragen sollen.
Gemäß § 79 b Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht für den jeweiligen Grundstückseigentümer die Pflicht zur schadlosen Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, soweit der mit der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung betraute WAZV Saalkreis den Anschluss an eine öffentliche Niederschlagswasseranlage und deren Benutzung vorschreibt, weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Im Bereich des neu zu errichtenden Niederschlagswasserkanals und den angrenzenden Nebenstraßen sind die örtlichen Gegebenheiten so gelagert, dass von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen ist. Eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken, insbesondere eine Versickerung, ist nicht ohne Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken oder in der Ortslage tiefer gelegener Grundstücke, zu erwarten (bereits starke Vernässung vorhanden). Ergänzend dazu bestätigen vorliegende Daten aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept und dem Baugrundgutachten diese örtlichen Gegebenheiten. Damit muss der Anschluss und die Benutzung des neuen Niederschlagswasserkanals für alle Grundstücke im jeweiligen Ausbaubereich angeordnet werden. Jedes Grundstück wird grundsätzlich über einen eigenen Hausanschluss verfügen, an welchem der Anschluss der grundstückseigenen Niederschlagswasserkanäle erfolgen kann.
Werden die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert?
Der WAZV Saalkreis prüft, für welche Trinkwasserhausanschlüsse eine Erneuerung angezeigt ist. Das ist insbesondere bei Hausanschlüssen notwendig, deren Material ermüdet ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Das ist insbesondere bei alten Stahlanschlüssen und Anschlüssen aus älteren Kunststoffen aus der Zeit vor 1990 der Fall. Eine Erneuerung bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt an. Mit einem neuen Hausanschluss ist die Versorgung des eigenen Grundstücks mit Trinkwasser für die nächsten Jahrzehnte zuverlässig gesichert.
Wie erfolgt die Finanzierung der Hausanschlüsse?
Kosten für die Herstellung der Niederschlagswasserhausanschlüsse und für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe an die jeweiligen Anschlussnehmer weiterberechnet.
Diese Kosten sind im Zuge der Komplexmaßnahme deutlich günstiger als im Vergleich zu einer nachträglichen Reparatur oder Erneuerung eines Trinkwasserhausanschlusses.
Wie erfolgen die Abstimmungen des Baus und der Erneuerung der Hausanschlüsse für mein Grundstück?
Im Vorfeld beraten Sie die Mitarbeiter des vom WAZV Saalkreis beauftragten Ingenieurbüros Klemm & Hensen GmbH aus Bad Dürrenberg nochmals zur Lage des Hausanschlusses und legt diese mit Ihnen gemeinsam fest. Bitte unterstützen Sie uns dabei aktiv. Nur so ist ein optimaler Anschluss möglich. Die Mitarbeiter des Ingenieurbüros können sich durch eine entsprechende Vollmacht des WAZV Saalkreis legitimieren und stehen Ihnen mit sachkundigem Rat zur Verfügung.
Wie erfolgt die Finanzierung des Kanalbaus und der Trinkwasserversorgungsleitungen?
Der Niederschlagswasserkanal wird mit Mitteln der Gemeinde Teutschenthal für den Straßenentwässerungsanteil und mit Eigenmitteln des WAZV Saalkreis finanziert. Die Kosten der Erneuerung der Trinkwasserversorgungs- und Verbindungsleitungen trägt der WAZV-Saalkreis aus Eigenmitteln. Die Eigenmittel des WAZV-Saalkreis werden langfristig über die jeweiligen Gebühren für Niederschlagswasser und Trinkwasser über die Dauer der Abschreibung refinanziert.
Werden Kanalbaubeiträge oder Beiträge zur Erneuerung der Trinkwasserleitungen erhoben?
Beiträge für den Kanalbau oder die Erneuerung der Trinkwasserversorgungs- und Verbindungsleitungen werden nicht erhoben.
Wann beginnen die Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten und wie erhalte ich weitere Informationen?
Die Kanalbauarbeiten und die Erneuerung des Trinkwasserleitungssystems sollen planmäßig im IV. Quartal 2024 beginnen und voraussichtlich im III. Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird es insbesondere für Sie als Anlieger zu entsprechenden Einschränkungen und Beeinträchtigungen kommen. Wir sind jedoch bemüht, diese auf ein Minimum zu beschränken und bedanken uns bereits im Vorfeld für Ihr Verständnis.
Ihr WAZV-Saalkreis
Informationen zu den Baumaßnahmen der Gemeinde Teutschenthal
Geplante Baumaßnahmen:
Durch die Gemeinde Teutschenthal werden in Verbindung mit den Baumaßnahmen des WAZV Saalkreis die Straßen und Verkehrswege einschließlich der Gehwege erneuert, modernisiert und an die gestiegenen Verkehrsbelastungen angepasst.
Zusammen mit den Straßenerneuerungsmaßnahmen wird die Straßenentwässerung im gesamten Baubereich neu gestaltet, so dass zukünftig von allen Verkehrsflächen eine geordnete Oberflächenwasserabführung erfolgt.
Parallel zum Straßenausbau erfolgt auch die Erweiterung der Beleuchtung im erforderlichen Umfang.
Durch den Bau einer Löschwasserzisterne mit einem Speichervolumen von 100 m³ auf dem Park-/Glascontainerplatz Ecke Feldstraße/Bergstraße wird sichergestellt, dass ausreichend Wasser als Feuerlöschreserve zur Brandbekämpfung im Gebiet verfügbar ist.
Ausbaumaßnahmen in den einzelnen Straßen:
• Feldstraße (Nord-Süd-Verlauf) vom Kreuzungsbereich Bergstraße/Am Busch bis Bauhof:
Die Feldstraße wird in diesem Abschnitt auf gesamter Länge grundhaft ausgebaut. Fahrbahnbreite 6,00 m, Fahrbahn in Asphalt, Aufbau und Unterbau der Straße entsprechend der Verkehrsbelastung. Randeinfassung/Wasserführung ohne 2-Zeiler-Rinnensteine aus Rund-/ Hochbord.
Bis zum Grundstück der Häuser 19 – 16 Feldstraße wird auf der Westseite ein Gehweg erstellt. Gehwegbreite 1,50 m mit Pflasterdecke Betonsteinrechteckpflaster grau / Einfahrten zu den Grundstücken in anthrazit. Auf der östlichen Straßenseite der Feldstraße werden die vorhandenen Grünstreifen belassen und nur die Zufahrten zu den Grundstücken an die neue Straße angepasst.
• Seitenstraße „Feldstraße (Ost)“ von Einmündung bis Hs. Nr. 9 bzw. Hs. Nr. 13:
Der Straßenabschnitt wird ebenfalls auf gesamter Länge grundhaft ausgebaut. Fahrbahnbreite 4,00 m, Straßenkörper in Asphalt analog Feldstraße, Randeinfassung/Wasserführung mittels Rundbord (3 cm Ansicht). In der Feldstraße (Ost) wird kein separater Gehweg gebaut. Die Straßenseitenbereiche beidseitig der Straße werden mit Schotterrasen hergestellt. Auf Höhe Hs. Nr. 12A wird zusätzlich im Bereich des nach Osten führtenden Weges ein Wendehammer für Müllfahrzeuge gebaut.
• Seitenstraße „Feldstraße (West)„ bis Hs. Nr. 6a/6b/:
Der Straßenabschnitt hat von der Einmündung bis zum geplanten Bauende eine Länge von rd. 100 m. Aufbau und Ausbau der Straße einschl. Straßenentwässerung ist analog Feldstraße (Ost).
Baudurchführung Straßenbau mit Straßenentwässerung:
Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten für Kanal und Wasser im südlichen Abschnitt der Feldstraße beginnt der grundhafte Straßenbau. Zu Beginn werden der westliche und östliche Straßenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 4,00 m ohne Gehweg gebaut. Als letzter Teilabschnitt wird die gesamte Nord-Süd-Achse mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m inkl. überfahrbaren Gehweg von 1,50 m Breite bis zum Wohnkomplex Hs. Nr. 16-19 gebaut. Der gebundene Fahrbahnaufbau ist 4 cm Asphaltdeckschicht und 14 cm Asphalttragschicht sowie 42 cm Frostschutzschicht.
Für den Gehweg wird Rechteckpflaster 20 x 10 x 8 cm grau, Verband 90° Fischgräte eingebaut. Der Unterbau besteht aus 3 – 5 cm Splitt/Sand und ca. 48 cm Frostschutz. In den Einfahrten wird die Pflasterfläche in Rechteckpflaster anthrazit untersetzt.
Baudurchführung Löschwasserzisterne 100 m³:
Im Zusammenhang mit den Speicherrigolen für den Niederschlagswasserrückhalt wird nach Herstellung der offenen Baugrube zuerst der Kunststoff-Löschwasserbehälter DN 3000, Baulänge 15,0 m, mit Löschwassersauganschluss eingebaut. Bei der Teilverfüllung wird zur Auftriebssicherung ein durchgängiges Geotextil von OK Baugrube bis zur Kämpferlinie über den Behälter DN 3000 und wieder zurück auf die andere Seite der Kämpferlinie und zurück zur teilverfüllten Baugrube verlegt und der Bereich lagenweise mit Füllmaterial verfüllt.
Die Fläche wird nach Einbau der Speicherrigolen und der Löschwasserzisterne zur Parkplatzfläche in Asphaltbauweise umstrukturiert.
Umfang der Baumaßnahme der Gemeinde:
Straßenbau/Straßenentwässerung
ca. 3.000 m² Auskoffern, Einbau von Frostschutz, Asphalttrag-/Asphaltbinderschicht
1.345 lfdm Hochbord/Rundbord in Beton versetzen
410 lfdm Tiefbordstein in Beton versetzen
550 m² Rechteckpflaster für Gehwege und Einfahrten/Eingänge
30 lfdm Verbundpflaster zur Böschungssicherung
36 Stck. Straßeneinläufe inkl. Anschlussleitung DN 150 PP herstellen
50 lfdm Kabelgraben für 1 Stck. Beleuchtungsmast
Löschwasserzisterne 100 m³:
400 m³ Baugrube-Löschwasserzisterne 17,00 x 5,00 m, Tiefe i. M. bis 3,50 m einschl.
Lieferung und Montage der Zisterne DN 3000 aus Kunststoff
1 Stck. Löschwasserentnahmestelle DN 100 mit A-Kupplung
Ihr Bauamt der Gemeinde Teutschenthal