Vermietung von Hydrantenstandrohren
Sie sind Bauherr oder benötigen nur vorübergehend Trinkwasser?
Für die Zeit der Bauphase oder während sonstiger zeitweiliger Wasserbedarfe (wie z.B. Veranstaltungen) können Sie ein Standrohr mit Zähler bei uns ausleihen.
Bitte wenden Sie sich dafür zunächst an unseren Betriebsführer, Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH, Niederlassung Regionalwerke Leuna, um sich nach der Verfügbarkeit eines Standrohres zu erkundigen und dieses ggf. zu reservieren.
Sie können den Mietvertrag direkt vor Ort ausfüllen oder Sie drucken den zum Download stehenden Mietvertrag mit seinen Anlagen aus und senden diesen mit Ihren Daten vorausgefüllt mindestens 5 Werktage vor Mietbeginn an unseren Betriebsführer:
Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH
Niederlassung Regionalwerke Leuna
Sennewitzer Str. 7
06193 Petersberg OT Gutenberg
E-Mail:
oder
Fax: 034606 / 291029
Telefon: 034606 / 291012 oder / 291011
Zeitnah nach Eingang Ihres Antrages werden Sie von unserem Betriebsführer kontaktiert.
Kaution
Aufgrund der Corona-Situation ist die Kaution in Höhe von 500,00 € auf das im Mietvertrag angegebene Konto des WAZV Saalkreis mit dem Verwendungszeck: „Kaution Standrohr“ zu überweisen (Geldeingang muss mindestens 3 Bankarbeitstage vor Geldeingang erfolgen).
Änderung der Ausgabe- und Rücknahmezeiten für die Verleihung von Hydrantenstandrohren
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass Hydrantenstandrohre nur noch dienstags und donnerstags 10.00 Uhr ausgegeben sowie zurückgenommen werden. Bitte melden Sie sich zuvor telefonisch unter der Telefonnummer 034606 / 291012 oder 291011 an. Die Ausgabe kann dann für Sie vorbereitet werden.
Kosten
Für die Ausleihe eines Standrohrs fällt eine einmalige Pauschale von 40,00 € an. Das Grundentgelt beträgt für einen Zeitraum bis zwei Monate täglich 3,00 € und bei einer ununterbrochenen Mietzeit von mehr als zwei Monaten ab dem 3. Monat täglich 2,00 €. Der verbrauchsabhängige Mengenpreis beträgt: 1,36 €/m³. Den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7% hinzuzurechnen. Weitere Einzelheiten können sie dem aktuellen Preisblatt des WAZV Saalkreis entnehmen.
Abrechnung
Der WAZV Saalkreis stellt Ihnen nach Rückgabe des Standrohres eine Schlussrechnung. Bei einer Mietzeit von mehr als zwei Monaten werden Abschläge auf die voraussichtliche Schlussrechnungshöhe erhoben.
Mietvertrag (mit Anlagen)
(Download)